Rechtsprechung
BayObLG, 21.11.2001 - 3Z BR 319/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Voraussetzungen zivilrechtlicher Unterbringung
- Judicialis
BGB § 1906
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1906
Voraussetzungen zivilrechtlicher Unterbringung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zivilrechtliche Unterbringung; Betreuung; Aufgabenkreis; Verfahrenspfleger; Sofortige weitere Beschwerde
Verfahrensgang
- AG Rosenheim - 1 XVII 557/00
- LG Traunstein - 4 T 2696/01
- BayObLG, 21.11.2001 - 3Z BR 319/01
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 908
Wird zitiert von ... (19) Neu Zitiert selbst (8)
- BayObLG, 21.01.1993 - 3Z BR 7/93
Unterbringung; Betreuter; Psychische Erkrankung; Willen; Bestimmen; …
Auszug aus BayObLG, 21.11.2001 - 3Z BR 319/01
Eine Unterbringung zur Verhinderung einer Selbstschädigung infolge einer psychischen Erkrankung setzt voraus, dass der Betreute aufgrund der Krankheit seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1993, 18; BayObLG NJW-RR 1998, 1014 m. w. N.). - BGH, 19.06.1996 - XII ZB 89/96
Entscheidungskompetenz bei weiterer Beschwerde gegen die Verwerfung einer …
Auszug aus BayObLG, 21.11.2001 - 3Z BR 319/01
zwar ergeben sie sich nicht in vollem Umfang aus den Feststellungen des Landgerichts, jedoch kann der Senat die erforderlichen Feststellungen, ohne dass es weiterer Ermittlungen bedarf, aus den Akten selbst treffen (vgl. BGH NJW 1996, 2581; BayObLG NJW-RR 1998, 294/295). - BayObLG, 05.02.1998 - 3Z BR 486/97
Begründung einer Beschwerdeentscheidung
Auszug aus BayObLG, 21.11.2001 - 3Z BR 319/01
Eine Unterbringung zur Verhinderung einer Selbstschädigung infolge einer psychischen Erkrankung setzt voraus, dass der Betreute aufgrund der Krankheit seinen Willen nicht frei bestimmen kann (BayObLGZ 1993, 18; BayObLG NJW-RR 1998, 1014 m. w. N.).
- BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96
Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen …
Auszug aus BayObLG, 21.11.2001 - 3Z BR 319/01
Die Erforderlichkeit der Unterbringung ist der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, da die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut darstellt, dass sie nur aus besonders gewichtigem Grund angetastet werden darf (BVerfG NJW 1998, 1774/1775). - BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60
Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts
Auszug aus BayObLG, 21.11.2001 - 3Z BR 319/01
Der angefochtene Beschluss erweist sich im Ergebnis mit der im Tenorangeführten Einschränkung als richtig (vgl. BGHZ 35, 135/142). - OLG Düsseldorf, 29.07.1994 - 3 Wx 406/94
Gerichtliche Unterbringungsgenehmigung; Sachverständigengutachten; …
Auszug aus BayObLG, 21.11.2001 - 3Z BR 319/01
Die Genehmigung ist auch zu erteilen, wenn eine Heilbehandlung des Betroffenen notwendig ist, jedoch ohne Unterbringung nicht durchgeführt werden kann, weil der Betreute aufgrund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, die Notwendigkeit von Behandlungsmaßnahmen einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln (§ 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB; Vgl. BayObLG BtPrax 1996, 28/29; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118). - BayObLG, 30.10.1997 - 1Z BR 166/97
Akteneinsicht in Nachlaßsachen zur Vorbereitung eines Wiederaufnahmeantrages nach …
Auszug aus BayObLG, 21.11.2001 - 3Z BR 319/01
zwar ergeben sie sich nicht in vollem Umfang aus den Feststellungen des Landgerichts, jedoch kann der Senat die erforderlichen Feststellungen, ohne dass es weiterer Ermittlungen bedarf, aus den Akten selbst treffen (vgl. BGH NJW 1996, 2581; BayObLG NJW-RR 1998, 294/295). - BayObLG, 24.10.1995 - 3Z BR 300/95
Voraussetzungen des Unterbringung eines Betreuten gemäß § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB
Auszug aus BayObLG, 21.11.2001 - 3Z BR 319/01
Die Genehmigung ist auch zu erteilen, wenn eine Heilbehandlung des Betroffenen notwendig ist, jedoch ohne Unterbringung nicht durchgeführt werden kann, weil der Betreute aufgrund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, die Notwendigkeit von Behandlungsmaßnahmen einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln (§ 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB; Vgl. BayObLG BtPrax 1996, 28/29; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 118).
- OLG Stuttgart, 29.06.2004 - 8 W 239/04
Aufgaben des Betreuers: Betreibung eines Verfahrens der Unterbringungsgenehmigung
Dem gemäß hat das Bayerische Oberste Landesgericht fortgesetzt formuliert: "Der Betreuer darf den Betreuten freiheitsentziehend nur dann unterbringen, wenn ihm die Aufenthaltsbestimmung zusteht und das Vormundschaftsgericht die Unterbringung genehmigt." (BayObLGZ 1993, 18 = FamRZ 1993, 600 = MDR 1993, 545; FamRZ 1993, 998; FamRZ 1994, 320; BtPrax 1996, 28; FamRZ 1998, 1327 = NJW-RR 1998, 1014; ähnlich FamRZ 1999, 1299; FamRZ 2002, 908). - OLG München, 24.06.2008 - 33 Wx 127/08
Vergütung des zum Verfahrenspfleger in einer Unterbringungssache bestellten …
Denn eine Anordnung oder Genehmigung einer Unterbringung gegen den Willen des Betroffenen setzt voraus, dass dieser zu einer freien Bildung dieses Willens nicht in der Lage ist (vgl. BayObLG FamRZ 1993, 600 und FamRZ 2002, 908; OLG Düsseldorf BtPrax 1995, 29/30; OLG Hamm DAVorm 1997, 55). - AG Frankfurt/Main, 29.11.2012 - 49 XVII HOF 3023/11
Betreuung: Prüfung milderer Mittel bei Genehmigung der Einwilligung des Betreuers …
Die Freiheit der Person aus Art. 2 I, Art. 104 GG stellt ein so hohes Rechtsgut dar, dass sie nur aus besonders wichtigem Grund angetastet werden darf (BVerfG NJW 1998, 1774, 1775; BVerfG FamRZ 2007, 1627; BayObLG FamRZ 2002, 908, 909).
- OLG Jena, 30.11.2005 - 9 W 627/05
Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Zwangsmedikation
Dabei ist die Erforderlichkeit der Unterbringung der strengen Prüfung des Verhältnismäßigkeitsgebots zu unterziehen, weil die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut darstellt, dass sie nur aus besonders gewichtigem Grund angetastet werden darf (vgl. BVerfG NJW 1998, 1774, 1775; BayObLG FamRZ 2002, 908, 909 mit Nachw.). - BayObLG, 31.03.2004 - 3Z BR 246/03
Erledigung der Hauptsache im Beschwerdeverfahren wegen vorläufiger Unterbringung …
Dies sagt das Gesetz nicht ausdrücklich, ergibt sich aber aus einer verfassungskonformen Auslegung (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 908 m.w.N.).Insbesondere muss auch dem psychisch Kranken in gewissen Grenzen die " Freiheit zur Krankheit" belassen bleiben, weshalb die Unterbringung zur Durchführung einer Heilbehandlung nur zulässig ist, wenn sie sich als unumgänglich erweist, um eine drohende gewichtige gesundheitliche Schädigung von dem Kranken abzuwenden (…BVerfG aaO; BayObLG FamRZ 2002, 908/909).
- OLG München, 19.05.2005 - 33 Wx 78/05
Aufhebung der Genehmigung geschlossener Unterbringung bei verlässlicher Erklärung …
Die Erforderlichkeit der Unterbringung ist der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, da die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut darstellt, dass sie nur aus besonders wichtigem Grund angetastet werden darf (BVerfGE NJW 1998, 1774/1775; BayObLG FamRZ 2002, 908/909). - OLG München, 16.02.2005 - 33 Wx 6/05
Umfang der Begründung bei geschlossener Unterbringung von über einem Jahr
dd) Die Erforderlichkeit der Unterbringung ist der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, da die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut darstellt, dass sie nur aus besonders wichtigem Grund angetastet werden darf (BVerfGE FamRZ 1998, 895 = NJW 1998, 1774/1775; BayObLG FamRZ 2002, 908). - OLG Hamm, 29.04.2008 - 15 Wx 110/08
Geschlossene Unterbringung bei Alkoholismus
Des weiteren ist die Erforderlichkeit der Unterbringung der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, da die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut darstellt, dass sie nur aus besonders wichtigem Grund angetastet werden darf (BVerfG NJW 1998, 1774, 1775; OLG München FamRZ 2006, 63; BayObLG FamRZ 2002, 908). - OLG München, 01.08.2005 - 33 Wx 86/05
Verhältnismäßigkeit der Unterbringung verwirrter Heimbewohner bei …
Die Erforderlichkeit der Unterbringung ist der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, da die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut darstellt, dass sie nur aus besonders wichtigem Grund angetastet werden darf (BVerfG NJW 1998, 1774/1775; BayObLG FamRZ 2002, 908). - OLG München, 28.07.2005 - 33 Wx 139/05
Änderung der Rechtsgrundlage einer Unterbringung durch Beschwerdegericht
Die Erforderlichkeit der Unterbringung ist der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen, da die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut darstellt, dass sie nur aus besonders wichtigem Grund angetastet werden darf (BVerfGE NJW 1998, 1774/1775; BayObLG FamRZ 2002, 908/909). - OLG München, 02.12.2005 - 33 Wx 152/05
Bestellung nur eines Pflegers im Unterbringungsverfahren
- OLG München, 08.08.2005 - 33 Wx 133/05
Zulässige weitere Beschwerde zur Feststellung der Rechtswidrigkeit genehmigter …
- OLG München, 29.07.2005 - 33 Wx 115/05
Möglichkeit der Erteilung einer Verfahrensvollmacht an den Leiter einer …
- OLG München, 11.05.2005 - 33 Wx 45/05
(Unterbringung des Betreuten: Begrenzung des Verfahrensgegenstandes der weiteren …
- BayObLG, 16.07.2003 - 3Z BR 135/03
Rechtswidrigkeitsfeststellung im Verfahren der weiteren Beschwerde in einer …
- BayObLG, 22.01.2003 - 3Z BR 185/02
Hauptsacheerledigung im zivilrechtlichen Unterbringungsverfahren - …
- BayObLG, 25.06.2003 - 3Z BR 115/03
Rechtswidrigkeitsfeststellung bei zivilrechtlicher Unterbringung durch einen …
- LG Koblenz, 15.09.2005 - 2 T 531/05
Umfang der Kosten für eine Betreuung
- LG Potsdam, 07.04.2006 - 5 T 208/06
Gefahr einer gewichtigen gesundheitlichen Schädigung des Betroffenen als …